VerkehrsfragenVerkehrsfragen in Deutschland und Europa

Verhalten am/im Kreisverkehr

Frage:

Wann muss ich blinken?

Antwort:

Das richtige Verhalten vor und in einem Kreisverkehr ist auch viele Jahre nach der Einführung der Regelung vielen Verkehrsteilnehmern unbekannt. Dabei ist es so einfach, wenn man die Vorschrift auf einen einzigen Satz reduziert:

Es darf und muss nur einmal 'rechts' geblinkt werden und zwar vor dem Ausfahren aus dem Kreisverkehr!

Man blinkt, um die anderen Verkehrteilnehmer über seine Absicht zu informieren! Bei der Einfahrt in den Kreisverkehr gibt es keine Alternativen, also keinen Grund zu blinken. Innerhalb des Kreisels jedoch kann man dort bleiben oder aber den Kreis verlassen.

Jeder Verkehrsteilnehmer kann täglich selbst erleben, wie flüssig der Verkehr rollt, wenn vor dem Ausfahren aus dem Kreisverkehr geblinkt wird und welche Unsicherheit bei den Einfahrwilligen besteht und der Verkehr aufgehalten wird, wenn der Ausfahrende nicht rechtzeitig (rechts) blinkt.

Frage:

Wer hat an der Ausfahrt aus dem Kreisverkehr Vorfahrt, das Fahrzeug im Kreisverkehr oder der Fußgänger oder Radfahrer, der die Ausfahrt überqueren will?

Antwort:

Da gibt es leider einen Unterschied zwischen dem Kreisverkehr innerhalb von Ortschaften und dem außerhalb!
Innerhalb von Ortschaften haben die Fußgänger/Radfahrer Vorfahrt, die die Ausfahrtsstraße überqueren.
Außerhalb haben die Fahrzeuge Vorfahrt, die den Kreisverkehr verlassen.
Also Vorsicht, der andere Verkehrsteilnehmer kennt möglicherweise diese Regel nicht!
Ohne Gewähr!
Es gibt leider zu viele unklare und widersprüchliche Aussagen zu diesem Thema!