Verkehrsfragen in Deutschland und Europa|
Frage: Darf ein Bürgermeister tagtäglich ein nur Anliegern vorbehaltenes Wohngebiet durchfahren, nur um auf kürzestem, schnellstem oder bequemstem Weg die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Rathaus) zurückzulegen? Rathaus und Wohnung liegen außerhalb der Anliegerzone! Dass sich ein Bürgermeister in "seiner" Stadt jederzeit im Dienst und außerhalb - wenn er quasi im Dienst ist und sich vielleicht etwas anschauen will - frei bewegen und sich über Verkehrsbeschränkungen hinwegsetzen darf, ist ja selbstverständlich.Weshalb sollte er aber vier Mal und häufiger am Tag ein nur von Anliegern rechtmäßig zu befahrendes Wohngebiet aus rein persönlichen Gründen durchqueren dürfen, nur weil ihm diese Straßenverbindung sympathischer ist als die andere, in etwa gleich lange durch den Ort? |
Antwort: § 46 StVO dürfte wohl kaum als Rechtsgrundlage für eine Ausnahme für ein Stadtoberhaupt taugen. Auch andere rechtfertigende Gründe dürften sehr schwierig bzw. gar nicht zu finden sein.Weshalb auch sollte ein Stadtoberhaupt bei seinen sonstigen Privilegien auch noch im Privatbereich von der Straßenverkehrsordnung bevorzugt werden?! Anliegergebiete sollen doch gerade von anliegerfremdem Verkehr verschont werden! Mit gleicher oder größerer Berechtigung dürften dann wahrscheinlich sämtliche Polizeibeamte, Feuerwehrleute, Sanitäter, Mitarbeiter des Technischen Hilfswerks usw. derartige Privilegien für sich in Anspruch nehmen. |